Französisches Gericht legt in Urteil Kriterien für

Ein Verbraucher, der innerhalb eines Zeitraums von weniger als zwei Jahren 470 Objekte über eBay veräußert, verhält sich wie ein Unternehmer, das stellt das Tribunal de grande instance de Mulhouse (TGI) in einem ersten richtungsweisenden Urteil fest. In seiner Entscheidung hat sich das TGI auf mehrere Kriterien gestützt, um das professionelle Handeln des Beklagten zu bestimmen. So entscheidet die Kombination bestimmter Kriterien wie Häufigkeit, Zeitraum und Volumen der Käufe und Wiederverkäufe, die darüber bestimmen, ob ein Verkäufer als Privatperson oder als Unternehmer handelt. Damit legt die französische Rechtsprechung die gleichen Kriterien bei der Klärung der Unternehmerabgrenzung an wie deutsche Gerichte.

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