Frankreich: Entscheidung zu Privatkopien aus Tauschbörsen

Ein Pariser Bezirksgericht hat einen Beschuldigten, der in der Musiktauschbörse Kazaa mehr als 1800 Titel heruntergeladen hatte, von der Anklage der Urheberrechtsverletzung freigesprochen. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass sich der Angeklagte unter dem in dem Fall gegebenen Bedingungen nicht strafbar gemacht hat, da er lediglich Privatkopien angefertigt habe. Französische Politiker diskutieren derzeit über die Legalisierung des P2P-Tauschs von Audio- und Videodaten. Experten sehen dieses Urteil als wichtigen Teilschritt auf dem Weg dorthin. Siehe auch Nachricht vom 26.01.2006.

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