FragDenStaat erfolgreich vor Gericht – „Zensurheberrecht“ hält gerichtlicher Überprüfung nicht stand

Im Januar hatte das Innenministerium FragDenStaat.de wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes abgemahnt. Das Informationsfreiheitsportal der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. sollte eine Stellungnahme über die Prozenthürde, es ging hierbei um die Verfassungsmäßigkeit einer 5%- bzw. 2,5%- Sperrklausel, wieder offline nehmen – unter Berufung auf das Urheberrecht. Dagegen hat FragDenStaat selbst Klage eingereicht, mit Hilfe einer negativen Feststellungsklage. Die Veröffentlichung der Stellungnahme war rechtmäßig, die Abmahnung des Innenministeriums ist ungültig. Das hat das Landgericht Berlin geurteilt und die Anwälte der Bundesregierung haben das Urteil anerkannt. Damit gewinnt das Informationsfreiheitsportal FragDenStaat gegen die Nutzung des Urheberrechts zur Verhinderung der Veröffentlichung staatlicher Informationen.

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