Fingerabdrücke vom Auskunftsverweigerungsrecht nicht geschützt

In den USA wurde nun erstmals ein Gericht, das Bezirksgericht Virginia Beach, über den Umgang mit per Fingerabdruck geschützten Smartphones entschieden. Danach gelte das Auskunftsverweigerungsrecht nur für Kenntnisse und Wissen, aber nicht für physische Objekte (z.B.: Handschriftproben, DNA-Profile). Damit sei der Fingerabdruck im Gegensatz zu Passwörtern nicht geschützt. Aufgrund dieser Entscheidung kann von Verdächtigen verlangt werden, ein Smartphone, das mittels Fingerabdrucksensor gesperrt ist, zum Zwecke von Ermittlungen freizuschalten.

Vor einigen Wochen haben FBI-Chef und US-Justizminister die Bemühungen von Apple und Google, Verschlüsselungsmethoden für Mobilgeräte zu verbessern, bereits als Vereitelung der Strafverfolgung kritisiert.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Gericht-Polizei-darf-Fingerabdruck-zum-Smartphone-Entsperren-verlangen-2440803.html