Filesharing beschäftigt europaweit die Justiz

Das Landgericht Hamburg hat am 14. März 2008 eine Klage von Sony BMG wegen illegalen Kopierens urheberrechtlich geschützter Musik abgewiesen. Die von Sony BMG vorgelegten Beweismittel, von proMedia-Online-Ermittlern erstellte Protokollausdrucke über die Teilnahme an P2P-Netzwerken, seien unzureichend, stellte das Gericht fest. proMedia suchte in Sonys Auftrag in Peer-to-Peer-Netzwerken nach Teilnehmern, die bestimmte Musiktitel zum Upload anboten und protokollierte deren IP-Adresse. Um nun an die Namen der Nutzer zu gelangen, wurden dann an eine Kanzlei weitergeleitet, welche Strafanzeige stellte. Somit sollte erreicht werden, dass die Telekommunikationsanbieter die Daten der Nutzer preisgeben. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hält diese Art der Ermittlung von Nutzerdaten durch die Staatsanwatschaft nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherungdes übrigens für unzulässig. Allein bei der Verfolgung schwerer Straftaten dürften Daten an Ermittler weitergeleitet werden.
Nachdem Sony nun gegen die Peer-to-Peer-Nutzer vorgehen wollte, hat das LG Hamburg aber nun die von proMedia erstellten Ausdrucke als unzureichenden Beleg eingeordnet. Grund dafür war, dass der Ermittlungsdienstleiter von proMedia die Feststellungen der Ausdrucke nicht aus seiner Wahrnehmung bestätigen konnte. Er hatte nur die Ermittlungen durch einen Mitarbeiter auf Plausibilität überprüft, während er keine eigenen Angaben dazu machen konnte, ob es sich bei der angebotenen Datei überhaupt um einen Musiktitel handelt.

Ähnliches bewegt den Datenschutzbeauftragte Italiens, welcher entscheiden hat, dass die Firma Logistep, gegen italienisches Datenschutzrecht verstieß, indem sie die IP-Adressen von P2P-Nutzern verarbeitete. Vergleichbar mit proMedia in Deutschland, beobachtet Logistep im Auftrag von Plattenfirmen den Datenverkehr in P2P-Tauschbörsen und versucht anschließend die Daten der Nutzer herauszufinden. Der Datenschutzbeauftragte wies aber nun darauf hin, dass die Unternehmen die Nutzer vor Beginn über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten hätte informieren müssen. Zukünftig ist es den Unternehmen verboten, die Daten von Peer-to-Peer-Nutzern zu verarbeiten. Auf diesem Wege gewonnene Daten dürfen auch nicht vor Gericht verwendet werden.

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