Fahnder greifen häufig auf gespeicherte Vorratsdaten zu

Aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/11139) auf die Kleine Anfrage der FDP Fraktion (BT-Drs. 16/10952) vom 12.11.2008 zur Vorratsdatenspeicherung geht hervor, dass in dem Zeitraum vom 1. Mai 2008 bis zum 31. Juni 2008 in insgesamt 1.186 Verfahren Anordnungen nach § 100g StPO ergangen sind, wobei in 934 dieser Verfahren die um Auskunft ersuchten Telekommunikationsunternehmen auch auf nach § 113a TKG gespeicherte Daten zurückgreifen mussten. In einem Zeitraum vom 3 Monaten fanden also durchschnittlich 23 Anfragen pro Tag statt. Von den 2 186 Verfahren hatten „1 497 Verfahren (auch) Straftaten nach § 100a Abs. 1 und 2 StPO, 1 131 Verfahren(auch) Straftaten von erheblicher Bedeutung (§ 100g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO) und  312 Verfahren (auch) mittels Telekommunikation begangene Straftaten (§ 100g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO) zum Gegenstand.“ Des Weiteren werden in der Antwort die Fragen geklärt, wie die Bundesregierung die Sicherheit der gespeicherten Daten einschätzt, die Angst der Bürger vor Überwachung sieht und wie sie die bisherigen Erfolge der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung, insbesondere der Internetkriminalität, vor und seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung beurteilt. Dabei ist die Bundesregierung unter anderem der Auffassung, dass die Speicherungspflichten von Daten keinen unzulässigen Einschüchterungseffekt erzeugen.

Nachdem eine elektronische Fassung der Antwort vom 1.12.2008 auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Vorratsdatenspeicherung zunächst nicht auf den Seiten des Bundestages verfügbar war und auf Anfrage auch keine elektronische Fassung zugesandt werden konnte, hat die FDP-Fraktion der Redaktion dankenswerterweise ihre Vorabfassung zur Verfügung gestellt. Seit dem 17.12.2008 existiert aber auch eine elektronische Vorabfassung der Antwort auf den Seiten des Deutschen Bundestages, obwohl sich laut Bundestag „momentan einige Drucksachen bis zu einem 1/4 Jahr im „Verzug““ befinden.

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