EuGH: Schlussanträge zu Kontaktlinsenvertrieb über Internet in Ungarn

Die Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi sind am 15. Juni 2010 in der Rechtssache C-108/09 veröffentlicht worden.Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Vorabentscheidungsersuchen über den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet und eine ungarische Bestimmung, nach der Kontaktlinsen ausschließlich in Fachgeschäften für medizinische Hilfsmittel vertrieben werden dürfen. Insbesondere geht es um die Frage nach dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG (e-Commerce-Richtlinie) und, ob das Verbot, Kontaktlinsen über das Internet zu vertreiben, mit den Vorschriften des Vertrags über den freien Warenverkehr vereinbar ist.

Der ungarischen Ker-Optika KG war es untersagt worden ihr Kontaktlinsen über das Internet zu vertreiben, weil eine körperliche Anwesenheit des Patienten für eine medizinische Beratung erforderlich sei. Der EuGH hat nunmehr zu klären, ob die Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die eine besondere Art von Waren vom Vertrieb im Internet ausnimmt, mit dem Unionsrecht allein im Licht der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr zu würdigen ist und ob eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung vorliegt.

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