EuGH – Registrierung eines .eu-Domänennamen

In dem Verfahren Pie Optiek ./. Bureau Gevers (Aktenzeichen C-376/11) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die slowenische Generalanwältin Verica Trstenjak ihre Schlussanträge vorgestellt. Darin kommt die Generalanwältin Trstenjak  zu dem Ergebnis, dass ein Unternehmen innerhalb der EU ansässig sein muss, um seine Marken unter einer .eu-Domain registrieren zu können. Sollte der EuGH den Schlussanträgen folgen, hätte dies weitreichende Folgen für Firmen außerhalb Europas, die sich auch unter einer .eu-Domain präsentieren wollen.

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