EU: Richtlinie zur Mehrwertsteuer bei elektronischen Dienstleistungen soll verlängert werden.

Die EU-Richtlinie 2002/38/EG zur mehrwertsteuerlichen Behandlung der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie bestimmter elektronisch erbrachter Dienstleistungen soll auf Vorschlag der EU-Kommission bis Ende 2008 verlängert werden. Damit sollen auch weiterhin Wettbewerbsnachteile gegenüber Mitbewerbern außerhalb der EU vermieden werden. Ohne die Verlängerung müssten EU-Dienstleister auch für Dienstleistungen, die an Kunden außerhalb der EU erbracht werden Mehrwertsteuer entrichten. Weiterhin sind Anbieter aus Drittländern, die Ihre Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU-Länder verkaufen, mehrwertsteuerpflichtig.

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