EU-Richtlinie für verwaiste Werke

Nachdem das Europäische Parlament bereits im September dem Entwurf zugestimmt hatte, hat auch der EU-Rat am 4. Oktober der Richtlinie zum Umgang mit sog. verwaisten Werken zugestimmt. Werke für die eine Auffindung eines Urhebers nicht mehr möglich ist, sollen künftig problemlos und rechtssicher für die nicht-kommerzielle Nutzung zur Verfügung stehen. Die Richtlinie muss nun von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. 

Related Links