Erweitertes Führungszeugnis soll Kinder und Jugendliche schützen

Einen Gesetzesentwurf, welcher ein erweitertes Führungszeugnis einführen soll, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries laut Pressemitteilung am 26.November vorgestellt. Demnach soll bei Arbeits- und Beschäftigungsfelder im Umfeld von Kindern ein Arbeitgeber viel umfassender Auskunft darüber erhalten, ob ein Bewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft ist. Damit sollen Kinder besser vor möglichen Übergriffen geschützt werden. Der betroffene Personenkreis sollen dabei unter anderem auch Schulbusfahrer, Bademeister und Sporttrainer umfassen. Damit sollen im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) auch relevante Straftaten erscheinen, die unter einem Strafmaß von 90 Tagessätzen beziehungsweise 3 Monaten Freiheitsstrafe liegen. Problematisch erscheint hierbei jedoch, dass das Resozialisierungsinteresse in erheblichem Maße eingeschränkt würde. Derzeit wird der Entwurf jedoch noch von den verschiedenen zuständigen Ressorts beraten, bevor er vermutlich Anfang 2009 bis ins Bundeskabinett gelangt.

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