Erster Anwendungsfall des §202c StGB

Nach einer langen Diskussion um den sogenannten Hackerparagraphen steht nun ein erster Anwendungsfall des § 202c StGB bevor. Augsburger Kriminalpolizisten entdeckten laut einer Pressemitteilung im November 2007 die Website „hacksector.cc“, auf welcher illegale Daten angeboten wurde. Daraufhin wurden Ermittlungen aufgenommen und die Seite vom Netz genommen. Derzeit laufen bundesweit Ermittlungen gegen 11 Beschuldigte. Bei hacksector.cc handelt es sich um ein Forum mit mehr als 30.000 Usern und geschätzten 700.000 Beiträgen. Diese enthielten teilweise legale Informationen über allgemeine EDV-Probleme, aber auch zu illegalen Praktiken, wie beispielsweise dem Austausch von Benutzerdaten, dem Kauf von Kreditkarteninformationen oder diversen Anleitungen zum „Knacken“ von Passwörtern. Eine Version der Seite vom 28.August 2007 ist über archive.org, einer Internet-Bibliothek, einzusehen.

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