Elektronischer Bundesanzeiger

Fanden früher die Bekanntmachungen publikationspflichtiger Gesellschaften im Bundesanzeiger statt, der vierteljährlich in unhandlichem Zeitungsformat

erschien, so schreiben inzwischen viele Normen die Publikation im elektronischen Bundesanzeiger vor (so z.B. § 25 AktG für die Bekanntmachungen von Aktiengesellschaften). Der elektronische Bundesanzeiger ist damit nicht wie die Online-Ausgabe des Bundesgesetzblattes nur eine elektronische Kopie des amtlichen Papier-Originals, sondern ein amtliches Verkündungsmedium. Die meisten Regelungen zur Publikationspflicht im elektronischen Bundesanzeiger wurden durch das Investmentmodernisierungsgesetz eingeführt. Auf der Homepage des elektronischen Bundesanzeigers wird hierzu eine Übersicht vorgehalten.

Derzeit enthält der elektronische Bundesanzeiger diejenigen Bekanntmachungen, für die der Gesetzgeber eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vorsieht. Zusätzlich werden die Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren veröffentlicht. Dort ist allerdings noch die Zeitung Bundesanzeiger das amtliche Medium. Die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger erfolgt allerdings noch am gleichen Tag.

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