Einschätzung der Bundesregierung zu Streaming-Abmahnungen

Bereits im vergangen Jahr wurde an die Bundesregierung eine kleine Anfrage der Partei „Die Linke“ zum Themenkomplex „Streaming-Abmahnung“ gestellt. Zwischenzeitlich liegt die offizielle Antwort der Bundesregierung in einer elektronischen Vorabfassung vor. Darin ist eine Einschätzung des Bundesjustizministeriums, das in der neuen großen Koalition von Heiko Maas als zuständiger Bundesminister geleitet wird, zu finden. Der Einschätzung des BMJ ist zu entnehmen, dass Streaming regelmäßig keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Eine abschließende Einschätzung sei jedoch nicht möglich und könne wohlmöglich erst vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden.

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