EGMR: Beleidigender Eintrag in Anwalts-Bewertungsportal muss nicht gelöscht werden

Die Klage eines polnischen Anwalts vor dem EGMR auf Löschung eines rufschädigenden Eintrags in einem Bewertungsportal blieb erfolglos. Das Gericht entschied (Urt. v. 24.11.2015 – Beschwerde Kucharczyk/Polen
72966/13), dass negative Bewertungen zulässig seien, solange sie keine Beleidigungen, Herabwürdigungen oder Drohungen enthielten. Der Anwalt sei ein unverzichtbares Element des Justizsystems. Beurteilungen seiner beruflichen Fähigkeiten stünden im Interesse der Öffentlichkeit. Er müsse daher akzeptieren, dass er bewertet werde.

Die streitgegenständliche Bewertung lautete: "I advise against [using] this attorny. [He] is utterly ignorant of his job. [He is] disorganised and incompetent.“ 15 andere Kommentatoren hatten sich sehr positiv geäußert.

Meldung im Anwaltsblatt (PDF)