eBundesanzeiger: Elektronisches Klageregister und Aktionärsforum eingerichtet

Seit dem 1. November ist das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrecht (UMAG) und das Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat damit die Rechte von Kapitalanlegern und Kleinaktionären gestärkt. Verbunden mit den Gesetzesneuerungen wurden im elektronischen Bundesanzeiger das Klageregister und das Aktionärsforum eingerichtet.

Das Forum erlaubt Kleinaktionären und Aktionärsvereinigungen, Mitstreiter für die Stimmrechtausübung zu suchen und erleichtert damit das Erreichen von gesetzlich vorgeschriebenen Schwellenwerten (Quoren). Aber auch für die betroffenen Aktiengesellschaften bietet das Forum die Möglichkeit einer Stellungnahme. Das elektronische Klageregister ermöglicht dem Kapitalanleger, sich per Internet darüber zu informieren, ob gemäß seinem Anliegen bereits ein Musterverfahren beantragt oder in Durchführung ist und in welchem Stadium sich dieses Verfahren befindet. Eintragungen in das Klageregister nehmen ausschließlich die Gerichte vor. Der elektronische Bundesanzeiger dient dabei lediglich als Bekanntmachungsplattform.

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