Digitale Sammlung des EuGH und neue Veröffentlichungsweise der Rechtsprechungssammlung

Die Veröffentlichungsweise der Rechtsprechungssammlung des EuGH ändert sich. Sie wird künftig ausschließlich in digitaler Form und nicht mehr wie bisher auf Papier veröffentlicht.
Weiterführende Informationen zur neuen Veröffentlichungsweise und der im Rahmen dieser Umstellung eingeführten Vergabe eines ECLI-Codes (European Case Law Identifier) für alle Entscheidungen und Schlussanträge können der unter dem nachfolgenden Link abrufbarbaren Mitteilung des EuGH entnommen werden.

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