BVerfG - aktuell
Besuch des britischen Supreme Court beim Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung vom 16.05.2012
EuGH - aktuell
95/2011 : 20. September 2011 - Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-232/10
Couture Tech / HABM (Représentation du blason soviétique)
Gemeinschaftsmarke
Das sowjetische...
EGMR - aktuell
New factsheet
In conjunction with the judgment Vejdeland and Others v. Sweden a new factsheet on "hate speech"...
Nachrichten der Woche
Datenschutzkonforme Nutzung? Google Analytics und Co. in der Praxis
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat 13.404 Internetseiten auf den...
Urheberrechtsschutz von Computerprogrammen – Entscheidung des EuGH
Die Funktionalität eines Computerprogramms und die Programmiersprache sind nicht urheberrechtlich...
Neues zu ACTA
Kürzlich hat der Europäische Datenschutzbeauftragte seine Stellungnahme zum Vorschlag für einen...
Neues aus dem Bundesgesetzblatt
Das aktuelle Bundesgesetzblatt (Nr. 19 vom 09.05.2012) beinhaltet auch das Gesetz zur Änderung...
GEMA vs. Youtube – Urteil im Volltext verfügbar
Das Urteil des LG Hamburg vom 20.04.2012 in dem Rechtsstreit zwischen der GEMA und Youtube, das...
BRAK bezieht Stellung zum E-Government-Gesetzesentwurf
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine vorläufige Stellungnahme zu dem Entwurf des...
Die JIPS-Anwaltsliste verzeichnet Anwalts-Webseiten, die ein nennenswertes Informationsangebot auf ihrer Webseite bereithalten, wie zum Beispiel eigene Publikationen im Volltext oder qualifiziert aufbereitete Link- oder Rechtsprechungssammlungen. Unberücksichtigt bleiben dagegen die Webseiten, die sich lediglich als elektronische Kanzleibroschüren darstellen.
Die Einträge auf der Liste sind natürlich nur beispielhaft und werden kontinuierlich ergänzt. Anwälte, deren Webseite dem genannten Kriterium entspricht und die sich auf der Liste verzeichnen lassen wollen, können sich unter Angabe der Sie qualifizierenden Merkmale per Mail an redaktion@jurix.jura.uni-saarland.de wenden.
Die Aufnahme einer Webseite auf die JIPS-Anwaltsliste stellt ausdrücklich keine Bewertung oder Empfehlung der von den Kanzleien angebotenen anwaltlichen Dienstleistung dar, sondern erfolgt ausschließlich auf Grund der vorgehaltenen Web-Inhalte.
