Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte

Der Gerichtshof mit Sitz in San José, Costa Rica, ist das zuständige Gericht für Rechtsstreitigkeiten, die die „Convención Americana sobre Derechos Humanos“ betreffen. Diesem sog. „Vertrag von San José“ aus dem Jahr 1969 haben sich die meisten Mitgliedsstaaten der „Organización de los Estados Americanos“ angeschlossen. (Die USA als Mitgliedsstaat haben zwar den Vertrag im Jahr 1977 unterschrieben, aber bislang noch nicht ratifiziert.) Gem. Artikel 61 des Vertrages von San José sind lediglich die Mitgliedsstaaten oder die die in Washington ansässige „Comisión Interamericana de Derechos Humanos“ berechtigt, dem Gerichtshof Rechtsstreitigkeiten zur Entscheidung vorzulegen. Privatpersonen und Nichtregierungsorganisationen können sich gem. Artikel 44 des Vertrages von San José zunächst an die Kommission wenden; diese muss dann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen die Beschwerden dem Gerichtshof vorlegen. Die Internetpräsenz des Gerichtshofs steht sowohl in Englisch als auch in Spanisch zur Verfügung. Entsprechend sind auch die Gerichtsentscheidungen sowohl in Spanisch als auch in Englisch veröffentlicht. Zudem besteht die Möglichkeit, Gerichtsentscheidungen gezielt nach den betroffenen Mitgliedsstaaten zu suchen. Des Weiteren wird eine umfangreiche Linksammlung zu den internationalen Menschenrechten und den unterschiedlichen Systemen in Afrika, Europa und Amerika angeboten.

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