BVerfG - aktuell
Besuch des kroatischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung vom 17.05.2013
EuGH - aktuell
95/2011 : 20. September 2011 - Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-232/10
Couture Tech / HABM (Représentation du blason soviétique)
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Das sowjetische...
EGMR - aktuell
Videos about the Court
The Court is publishing 15 new language versions of its videos. The video entitled "The Convention...
Nachrichten der Woche
Im Deutschen Bundestag – Haftung für WLAN + Abmahnkosten
In dieser Woche hat sich der Unterausschuss "Neue Medien" des Ausschusses für Kultur und...
Clean IT Best Practices: comments from the perspective of fundamental rights
Das Tilburg Institute for Law, Technology, and Society der Universität Tilburg in den Niederlanden...
Datenschutzbedingungen von Apple – LG Berilun hat entschieden
Der US-Internetriese Apple hat vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage hinnehmen müssen. Der...
EuGH auf twitter: @EUCourtPress und @CourUEPresse
Seit vergangener Woche ist auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei twitter zu finden. Unter den...
E-Government-Gesetz passiert Bundestag
Nachdem am vergangenen Donnerstag der Deutsche Bundestag dem Entwurf für das Gesetz zur...
Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft – Ergebnisse im Bundestag
In der vergangenen Woche hat sich der Deutsche Bundestag in einer allgemeinen Aussprache mit den...
News: Spanien: Urteil zur Ausforschung von E-Mail-Verkehr
26.05.09 00:00Der 2. Strafsenat des Nationalen Obergerichts hat durch Urteil vom 30. April 2009 entschieden, dass die durch Ausforschung des E-Mail-Verkehrs erlangten Beweise dann nicht mehr verwertbar sind, wenn die Ausforschung lediglich aufgrund einer richterlichen Verfügung („providencia“), nicht aber aufgrund eines richterlichen Beschlusses („auto“) erfolgte. In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich der Ermittlungsrichter in einem einfachen Schreiben an die zuständigen Justizbehörden in den USA gewandt und diese gebeten, von Microsoft die Offenlegung des E-Mail-Verkehrs der Beschuldigten zu erwirken. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen Art. 18 Abs. 3 der spanischen Verfassung, wonach Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zulässig sind. Das Gericht befand, dass der Ermittlungsrichter angesichts des Grundrechtseingriffs eine Abwägung hätte vornehmen müssen. Da nach Auffassung des Gerichts eine solche Abwägung dem fraglichen Schreiben nicht zu entnehmen war, bewertete das Gericht dieses Schreiben lediglich als Verfügung und nicht als eine für die Zulässigkeit des Grundrechtseingriffs erforderliche gerichtliche Entscheidung.
Das Urteil hat in der spanischen Presse aus zweierlei Gründen große Beachtung gefunden: Zum einen wurden durch dieses Urteil 10 von 14 Angeklagten freigesprochen, die beschuldigt worden waren, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein und den Hintermännern der Zuganschläge vom 11. März 2004 Fluchthilfe geleistet zu haben, zum anderen handelt es sich bei dem Ermittlungsrichter um Baltasar Garzón, der sich in Spanien großer Popularität erfreut.
