De-Mail-Gesetz verkündet

Das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten wurde bereits Mitte März diesen Jahres vom Gesetzgeber verabschiedet und nun auch endlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz gibt den rechtlichen Rahmen für die Einführung von Bürgerportalen vor und soll unter anderem zur Stärkung der Rechtssicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr beitragen. Hauptziel der neuen De-Mail soll die Einführung eines neuen Kommunikationsmittels sein, das den verbindlichen und vertraulichen Austausch elektronischer Dokumente per sogenannten „Online-Briefen“ über das Internet ermöglichen soll. Herr Prof. Dr. Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und Mitglied im Vorstand des Vereins EDV-Gerichtstags e.V., hat zu diesem Themenkomplex einen ausführlichen und aufschlussreichen Beitrag in der Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht (JurPC) veröffentlicht.

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