Datenschutzbeauftragter Schaar zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht

Nach dem Urteil vom 2. März 2010 des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten und unter Hinweis auf die -mittlerweile erfolgte-  Verkündung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Datenschutz-Aufsichtsbehörden hat der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar in seinem Forum/Blog das Thema Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht aufgegriffen und erläutert, weshalb eine gestärkte Unabhängigkeit zu begrüßen sei.

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