BVerfG über GEZ-Gebühren für internetfähige PCs

Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige Computer für rechtens erklärt. Es wies die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurück und bestätigte damit die Gebührenpflicht. 2010 hatte das Bundesverwaltungsgericht in insgesamt drei Entscheidungen die Gebühr bereits bestätigt (Aktenzeichen: 6 C 21.09, 6 C 12.09, 6 C 17.09). Das Bundesverfassungsgericht schloss sich der Haltung des Bundesverwaltungsgerichts an und verwies insbesondere auf die Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Gebühr. Ebenso wurde ihre Funktion als Schutz vor der Flucht aus der Pflicht zur Zahlung von GEZ-Gebühren betont.

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