Bundesverband der Verbraucherzentrale geht gerichtlich gegen WhatsApp vor

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (kurz: VZBV) hat sich erfolgreich gegen den Kurznachrichtendienst WhatsApp Inc. vor Gericht durchgesetzt. Der VZBV konnte ein Versäumnisurteil gegen Whatsapp erwirken, nachdem das kürzlich von Facebook übernommene US-Unternehmen die Annahme der Klageschrift verweigerte. Der VZBV ging gegen mehrere Verstöße hinsichtlich der Informationspflichten und der Anbieterkennzeichnung (Impressum) auf der WhatsApp-Homepage vor. Das Versäumnisurteil des LG Berlin vom 09.05.2014 (Az.: 15 O 44/13 ) ist noch nicht rechtskräftig.

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