BGH zum Verkauf gebrauchter Software

Nachdem im Juni 2012 der Europäische Gerichtshof (EuGH) entsprechend pro Verkaufsmöglichkeit geurteilt bzw. den Handel mit gebrauchter Software (konkret: gebrauchte Software auf CDs sowie Software-Downloads) für zulässig erklärt hatte (siehe Urteil vom 03. Juli 2012 – Link unten), hat nunmehr der BGH das ursprüngliche Urteil des OLG München aufgehoben und den Fall zurückverwiesen. Das Urteil des I. Zivilsenats vom 17.7.2013 – I ZR 129/08 – steht leider noch nicht zum Abruf bereit. Aber Sie können sich über den kostenlosen Service BGH-Push über die Verfügbarkeit des Urteils informieren lassen und erhalten eine Hinweis-E-Mail sobald es ins Netz gestellt wurde.

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