BGH-Urteil: Anspruch auf Löschen – Kein Anspruch auf Daten-Auskunft

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil, das gegenwärtig noch nicht im Volltext verfügbar ist, den Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines Internetprotals verneint. Dem Urteil liegt ein Fall zugrunde in dem ein Arzt gegen die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen in einem Internetportal geklagt hatte. Neben der Löschung der unwahren Behauptungen, forderte der Arzt den Portalbetreiber auf, Auskunft über den Verfasser zu erteilen. Einen solchen Anspruch auf Auskunft lehnte der BGH im Ergebnis ab, da für eine Auskunft grundsätzlich die Einwilligung des Betroffenen, dessen Daten weitergegeben werden sollen, erforderlich sei. Eine Ausnahme bestehe lediglich soweit Daten zum Zwecke der Strafverfolgung benötigt werden.

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