BGH: Haftung von Presseorganen für Hyperlinks

Mit Urteil vom 01. April 2004 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Presseorgan nicht für Hyperlinks auf rechtswidrige Angebote haftet, „…die als Ergänzung eines redaktionellen Artikels ohne Wettbewerbsabsicht gesetzt werden, sofern der Inhalt der verlinkten Seite nicht eindeutig als strafbar zu erkennen ist“. Die Entscheidung steht nun im Volltext auf den Seiten des BGH zur Verfügung (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/…496).

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