BGH entscheidet über Domain kinski-klaus.de

Der Bundesgerichtshof hatte in einem Fall über die postmortalen Persönlichkeitsrechte bei der Verwendung des Namens innerhalb eines Domainnamens zu entscheiden. Die Beklagten hatten den Namen des Schauspielers Klaus Kinski benutzt, um unter der Domain „kinski-klaus.de“ für eine Ausstellung über den gleichnamigen Künstler zu werben. Die Erben mahnten den Angeklagten ab und verlangten Schadensersatz in Höhe der Abmahnkosten. Nach der Auffassung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs haben die Kinski-Erben keine Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Künstlers. Dieser Schutz sei zehn Jahre nach dem Tod des Künstlers abgelaufen. Der BGH hat in dem vorliegenden Fall den postmortalen Schutz des Rechts am eigenen Bild in § 22 KUG (zehn Jahre) übertragen auf den Schutz der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts.

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