Betreiber eines Usenet-Servers haften nicht für Inhalte

Am 15. Januar hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass die Betreiber von Usenet-Servern nicht für die Inhalte der Newsgroups welche sie spiegeln verantworlich sind.Ausgang des Verfahrens war eine Klage welche EMI gegen den Usenet-Provider Elbracht-Computer Netzwerk & Grafik Service GmbH, mit der Begründung, dass über dessen Newsserver urheberrechtlich geschützte Werke zu beziehen seien, erhoben hat. Das OLG Düsseldorf bestätigte jedoch, dass der Betreiber keiner Störerhaftung unterliegt, weil er keine Prüfpflicht verletzt hatte. Das Überprüfen von mehr als 160.000 Newsgruppen und einem täglichen Traffic von mehreren Terabyte sei einem Usenet-Provider nicht zumutbar. Das Usenet ist eine der ältesten Formen des Internets und seine binary-Gruppen sind trotz Modeerscheinungen wie Filesharing und One-Click-Hostern nach wie vor direkt nach den Scene-Distros der unterste Layer bei der Verteilung von Raubkopien.

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