Beschlüsse des „Düsseldorfer Kreises“

Bei der Sitzung des „Düsseldorfer Kreises„, dem Koordinierungsgremium der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz, haben die Teilnehmer am 18. April 2008 unter anderem einen Beschluss zur datenschutzkonformen Gestaltung sozialer Netzwerke gefasst, welcher sich vor allem an Portale wie schuelerVZ und studiVZ richtet. Zudem wurde ein weiterer Beschluss zur Bewertung von Einzelpersonen durch Internet-Portale gefasst. Dieser zielt darauf ab, von den Betreibern sozialer Netzwerke und Bildungsportalen, mit Erwähnung von spickmich.de und meinprof.de, die Einhaltung des Datenschutzes zu fordern.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte hatte im Vorfeld der Sitzung ein Bußgeld gegen den Betreiber von meinprof.de verhängt.

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