Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Thema: Herausgabe von Zugangscodes

17.05.16 19:12

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love seine Passwörter nicht an die National Crime Agency, die etwa den Stellenwert des deutschen BKA hat, übergeben muss. Hintergrund ist ein Zivilverfahren, in dem Love die Herausgabe mehrerer beschlagnahmter Geräte von der Behörde verlangt. In Großbritannien gibt es zwar ein Gesetz (Regulation of Investigatory Powers Act, RIPA - http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2000/23/contents) mit dem Behörden Verdächtige zur Herausgabe von Passwörtern zwingen können, dieses ist jedoch nur bei konkreten Hinweisen auf eine Terrorgefahr anwendbar. Aus diesem Grund hatte die Crime Agency ihren Antrag auch nicht auf das Anti-Terror-Gesetz gestützt, sondern behauptet die Herausgabe der Passwörter sei notwendig um zu prüfen, ob Love überhaupt Eigentümer der auf den Geräten befindlichen Dateien sei. Diese Argumentation überzeugte das Gericht aber nicht. Das Zivilverfahren dürfe nicht dafür genutzt werden Passwörter ohne Rechtsgrundlage herauszuverlangen.

Urteil: https://www.judiciary.gov.uk/wp-content/uploads/2016/05/love-v-nca.pdf
Weitere Informationen: https://netzpolitik.org/2016/britisches-gericht-hacktivist-muss-seine-passwoerter-nicht-herausgeben/

In den USA gab es ein erstes Verfahren bei dem eine Frau verurteilt wurde durch ihren Fingerabdruck ihr iPhone zu entsperren. Auch im Hinblick auf andere biometrische Merkmale als mögliches Passwort stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang von betroffenen Personen ihre jeweiligen Zugangscodes in einem Verfahren erfragt bzw. erzwungen werden dürfen. Dies auch unter dem Aspekt, dass sich keiner selbst belasten muss und Zugangscodes gerade als Schlüssel für gesicherte Informationen jeglicher Art dienen. 

http://www.latimes.com/local/california/la-me-iphones-fingerprints-20160430-story.html