Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: LG Düsseldorf: Verwendung des Facebook-"Like"-Button nur mit Einwilligung rechtmäßig
16.03.16 12:40Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 9.3.2016 - 12 O 151/15 entschieden, dass bereits die bloße Einbettung des "Like"-Buttons von Facebook als Plugin auf einer Website ohne die Einwilligung der jeweiligen Seitenbesucher und ohne Angabe von Zweck und Funktionsweise des Buttons rechtswidrig ist. Bei direkter Einbindung des Buttons werden bei jedem bloßen Aufruf der jeweiligen Website automatisch Informationen über den Nutzer an Facebook gesendet, z.B. dessen IP-Adresse. Unerheblich ist dabei, ob der Seitenbesucher Facebook-Mitglied ist oder nicht. Ist er Mitglied und gleichzeitig bei Facebook eingeloggt, werden die Informationen des Nutzers und dessen Aktivitäten auf der Seite mit seinem Profil bei Facebook verknüpft und dort gespeichert.
Die beklagte Gesellschaft Fashion ID, die zur Unternehmensgruppe Peek & Cloppenburg Düsseldorf gehört, wurde verurteilt, die Integration des Plugins ohne Aufklärung und Einwilligung des Seitennutzer zu unterlassen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.