Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


Die JIPS-Anwaltsliste verzeichnet Anwalts-Webseiten, die ein nennenswertes Informationsangebot auf ihrer Webseite bereithalten, wie zum Beispiel eigene Publikationen im Volltext oder qualifiziert aufbereitete Link- oder Rechtsprechungssammlungen. Unberücksichtigt bleiben dagegen die Webseiten, die sich lediglich als elektronische Kanzleibroschüren darstellen.

Die Einträge auf der Liste sind natürlich nur beispielhaft und werden kontinuierlich ergänzt. Anwälte, deren Webseite dem genannten Kriterium entspricht und die sich auf der Liste verzeichnen lassen wollen, können sich unter Angabe der Sie qualifizierenden Merkmale per Mail an redaktion@jurix.jura.uni-saarland.de wenden.

Die Aufnahme einer Webseite auf die JIPS-Anwaltsliste stellt ausdrücklich keine Bewertung oder Empfehlung der von den Kanzleien angebotenen anwaltlichen Dienstleistung dar, sondern erfolgt ausschließlich auf Grund der vorgehaltenen Web-Inhalte.