„Darf’s ein wenig (oder) mehr sein?“ – Werknutzung nach § 52a UrhG

Das LG Stuttgart hat in einem Rechtsstreit über die Einbindung von 91 von 476 Textseiten aus dem Lehrbuch "Meilensteine der Psychologie" in das eLearning-System Moodle der Fernuni Hagen zu entscheiden. Der klagende Verlag wollte durchsetzen, dass nur eine Verwendung von 3 Seiten zulässig sei. Das Gericht gestand der Fernuni nun die Einbindung von 48 Seiten, also 10% des Gesamtwerkes zu. Allerdings dürften diese Seiten ausschließlich zum Ansehen und Ausdrucken vorgehalten werden, eine Möglichkeit zum Speichern dürfe nicht bestehen. Zum Download vorgehalten werden dürften lediglich 3 Seiten. Die Entscheidung datiert vom 27.09.2011 und ist noch nicht rechtskräftig (LG Stuttgart 17 O 671/10).

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