ADR-Richtlinie und ODR-Verordnung veröffentlicht

Die Europäische Union macht weitere Fortschritte bei der Förderung außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren. So wurden kürzlich die Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013), ihrem englischen Namen folgend (Online Dispute Resolution, oder kurz: ODR) auch als ODR-Verordnung bekannt, und die Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Richtlinie 2013/11/EU) oder auch ADR-Richtlinie (Alternative Dispute Resolution) genannt, veröffentlicht. Die Verordnung tritt demnach in 20 Tagen in Kraft. ADR-Verfahren sollen Verbrauchern eine außergerichtliche Alternative zur Beilegung von Streitigkeiten bei allen Arten von Einkäufen, Bestellungen und geschäften bieten. ganz gleich ob online oder offline. Doch insbesondere im Bereich des Onlinehandels soll eine einheitliche Plattform, die an das EU-Portal „Yourope“ angekoppelt werden soll, die Nutzung von ADR-Verfahren fördern. Die ADR-Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung einheitlicher Standards auf dem Gebiet alternativer Streitschlichtungs- und Beilegungsverfahren. Der grenzüberschreitende Onlinehandel im europäischen Binnenmarkt soll hierdurch weiter gestärkt werden.

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