Ab 1. Dezember elektronischer Rechtsverkehr in Bremen möglich

Bremen hat eine Vorreiterstellung übernommen und als erstes deutsches Bundesland flächendeckend den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz eingeführt.

Seit dem 1. Dezember ist es möglich, bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land Bremen (einzige Ausnahme: das Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen) Klageschriften und andere Dokumente in elektronischer Form einzureichen. Gleichzeitig können jetzt auch Einträge des Handelsregisters online abgerufen werden.

Für Sicherheit bei der Dokumentenübertragung sollen eine automatische Verschlüsselung und die elektronische Signatur mittels Signaturkarte sorgen.

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